13-03-2012, 15:59
Dzombo schrieb:Beachtet werden sollte auch, dass die Akteneinsicht recht teuer kommen kann. Da die Staatsanwaltschaft sicher nicht die Originalakte an den Beschuldigten aushändigen wird, kommt neben der Einsicht auf der Geschäftsstelle nur die Übersendung von Kopien in Betracht. Dafür werden EUR 0,50 pro Kopie für die ersten 50 Seiten, ab der 51. Kopie dann EUR 0,15 berechnet. Das kann im Einzelfall ein halbes Vermögen kosten.darauf weist RA Hoenig, Berlin, auf seiner Seite hin.
Darüber kann man sich auch im Nachhinein gut mit der StA streiten und es sogar auf eine gerichtliche Entscheidung darüber ankommen lassen. Ich sollte 29,drölfzig zahlen. Man hat mich immer wieder freundlich daran erinnert. Schließlich habe ich mir ein Herz genommen und denen á Kto 15 Euronen überwiesen und den Rest zu überweisen angekündigt, nachdem mit einem MB gedroht wurde, der angeblich bereits beantragt worden sei (was natürlich eine dumme Drohkulisse war). Denn zum damaligen Zeitpunkt waren schon wieder vier Wochen vergangen. In der Zeit ist dir jeder MB zugestellt!
Ich denke stattdessen, dass sie wissen werden, dass man diese Kosten zu übernehmen möglicherweise gar nicht verpflichtet ist.
Man sollte es mal auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen:
Ein redlicher Vater wird kriminalisiert
wegen der Deliktsqualität (kein Verbrechen) steht ihm kein Pflichtverteidiger zu
Er selbst hat kein Recht darauf, dass ihm die Originalakte übersendet wird und muss sich nach langem 'betteln' mit der Kostenübernahme wegen der Anfertigung von Kopien abfinden?
Zu den Kosten: Man kann der StA auch mitteilen, dass sie die vielen Seiten, auf denen die Kontoauszüge kopiert sind, als Klopapier benutzen dürfen. Denn mein Konto kenne ich. Davon benötige ich keine Kopien.....