05-03-2012, 14:11
Melde mich mal wieder zurück.
Die Berufungsverhandlung ist nun gelaufen. Ging doch besser aus als ich gedacht habe.
Lag vielleicht auch daran, daß ich diesmal einen "vernünftigen" Staatsanwalt und einen neutralen Richter hatte.
Beide haben nämlich festgestellt, daß ich mich damals sehr wohl in einer Notlage befunden habe.
Entsprechend milde fiel dann auch der Richterspruch aus.
80 Tagessätze zu je 10 Euro, für ein Jahr zur Bewährung.
Da ich aber nach der Elternzeit die Zahlung von KU wieder aufgenommen habe, und auch theoretisch nur noch ein Jahr bezahlen muss, sehe ich das ganze dann doch eher als "Freispruch light"
Muss zwar jetzt die Anwaltskosten selbst tragen, freu mich aber trotzdem tierisch, weil die liebe EX (das Kind hat leider nichts von dem überwiesenen KU, und muß auch sein Azubi-Gehalt abliefern) schon fest mit einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich gerechnet hat, um davon mit meinem Nach-, Nachfolger in Urlaub zu fahren.
Gruß
Die Berufungsverhandlung ist nun gelaufen. Ging doch besser aus als ich gedacht habe.
Lag vielleicht auch daran, daß ich diesmal einen "vernünftigen" Staatsanwalt und einen neutralen Richter hatte.
Beide haben nämlich festgestellt, daß ich mich damals sehr wohl in einer Notlage befunden habe.
Entsprechend milde fiel dann auch der Richterspruch aus.
80 Tagessätze zu je 10 Euro, für ein Jahr zur Bewährung.
Da ich aber nach der Elternzeit die Zahlung von KU wieder aufgenommen habe, und auch theoretisch nur noch ein Jahr bezahlen muss, sehe ich das ganze dann doch eher als "Freispruch light"
Muss zwar jetzt die Anwaltskosten selbst tragen, freu mich aber trotzdem tierisch, weil die liebe EX (das Kind hat leider nichts von dem überwiesenen KU, und muß auch sein Azubi-Gehalt abliefern) schon fest mit einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich gerechnet hat, um davon mit meinem Nach-, Nachfolger in Urlaub zu fahren.
Gruß