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Verfahrenskostenhilfe (zuschuß )
#3
(02-03-2012, 08:53)ArJa schrieb: Meine Exe hat mit eig. Einkommen, TU , KU und KG....
KU und KG gehören nicht zu ihrem Einkommen. Da es sich hier anscheinend um das Scheidungsverfahren handelt, wirst Du ihre Rechtsvertretung wohl zahlen müssen.
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Nachrichten in diesem Thema
Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von ArJa - 02-03-2012, 08:53
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von blue - 02-03-2012, 09:49
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Roland67 - 08-04-2012, 21:06
RE: Verfahrenskostenhilfe (zuschuß ) - von Ibykus - 09-04-2012, 10:37

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