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Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch?
#5
Hallo Dzombo,

da ich den Nebenjob meistens an 2-3 WE`s in einem Hotel mache,
ist es umgangstechnisch nicht ganz so einfach.

Umgang ist leider nur möglich, wenn ich im Hotel nicht gebraucht werde.

In wieweit ist denn der Umgang für den Nebenjob relevant,
bzw. ob dieser überobligatorisch anzusehen ist?
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RE: Nebenjob beim Unterhaltspflichtigen überobligatorisch? - von masku - 01-03-2012, 15:55

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