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Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich....
#7
@Camper

Ich verstehe den Sinn nicht, einen nicht leistungsfähigen Elterteil (Dein Beispiel) mit einer notariellen Vereinbarung von der Leistung freizustellen. Und wenn er dann leisten muss, ist er doch auch leistungsfähig? Und 2000 € netto beim betreuenden Elternteil sind ja auch nicht so üppig, dass da einfach auf KU verzichtet werden könnte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich.... - von wackelpudding - 20-02-2012, 14:08

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