20-02-2012, 13:07
Sozialgericht Berlin, Aktenzeichen: S 2 Eg 139/08
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1276354
Mutti ist kriminell und darf mit Kind in eine staatlich bereitgestellte Zweizimmerwohnung umziehen mit Kost, Logis und Heizung. Sie braucht da zwar nichts darüber hinaus, aber da sie weiter für das Kind "sorgt" kriegt sie auch Elterngeld, sagt das Sozialgericht. "Die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach inhaftierte Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld haben, widerspricht dem Gesetz."
Wahrscheinlich ist sie auch noch nach §1626a BGB alleinsorgeberechtigt und bekommt auch noch die beiden Vätermonate.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1276354
Mutti ist kriminell und darf mit Kind in eine staatlich bereitgestellte Zweizimmerwohnung umziehen mit Kost, Logis und Heizung. Sie braucht da zwar nichts darüber hinaus, aber da sie weiter für das Kind "sorgt" kriegt sie auch Elterngeld, sagt das Sozialgericht. "Die Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, wonach inhaftierte Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld haben, widerspricht dem Gesetz."
Wahrscheinlich ist sie auch noch nach §1626a BGB alleinsorgeberechtigt und bekommt auch noch die beiden Vätermonate.