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Ruhendes Verfahren
#4
Hallo Absurdistan,

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage.

Für mich ist nicht ganz klar, welche Verfahren derzeit bei Dir anhängig sind, Umgang und/oder gSR ?

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."

Sollte der Richter, der solch absurde Begründungen (Zirkelschlussprinzip) für eine massive Umgangseinschränkung auch im gSR-Verfahren zuständig sein, ist eine negative Entscheidung vorhersehbar.
Deine Ablehnung zum Ruhen des Verfahrens dürfte dann direkt zur Beschwerde und somit in die nächste Instanz führen.

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?
Auch wenn es schwer fällt - überlege, ob demnächst überhaupt tatsächlich wichtige sorgerechtsrelevante Entscheidungen anstehen.
Fall das nicht der Fall sein sollte, würdest Du mit der Zustimmung Zeit gewinnen und einer negativen Entscheidung des Richters möglicherweise entgegenwirken können.
Die andere Variante wäre wie gesagt die Verneinung Deiner Zustimmung, um in der nächsten Instanz vielleicht mehr Chancen zu haben.


"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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