12-02-2012, 16:58
Willkommen im Forum der trennungsfaq. Vom Orginaltitel kannst du eine Kopie vom Jugendamt anfordern.
Du kannst, aber Erfolgsaussichten für eine Herabsetzung sehe ich nicht. Zumal es sich nur eine Tabellenstufe handelt und damit wohl unter 10% Änderung liegt.
Das Stiefkind zählt nicht. Das würde sogar dann nicht zählen, wenn du für es zahlen müsstest, weil es in Bedarfsgemeinschaft mit dir lebt. Das ist staatlicher Betrug, aber "rechtens". Deiner Frau bist du unterhaltspflichtig, wenn sie selber nichts verdient. Das bringt dir maximal eine Tabellenstufe. Du kannst das bei der nächsten Auskunftsanfrage des Jugendamts anbringen, die fordern bekanntlich alle zwei Jahre Auskunft, um damit weitere Erhöhungen durchzutricksen.
Wenn du das versuchst, wird es abgelehnt werden. Eine Handhabe hast du jetzt nicht mehr. Du wurdest bereits wie so viele Väter hereingelegt und jetzt ist der Zug abgefahren.
Statisch. Wie es in der faq steht. In welche Tabellenstufe bist du denn momentan eingeordnet?
(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 1. Kann und vor allem soll ich nun einen ANtrag auf Überprüfung der Unterhaltspflicht stellen. Zustehen würde es mir ja oder?
Du kannst, aber Erfolgsaussichten für eine Herabsetzung sehe ich nicht. Zumal es sich nur eine Tabellenstufe handelt und damit wohl unter 10% Änderung liegt.
(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 2. Bin ich meiner neuen Frau Unterhaltspflichtig und wie weit wirkt sich das im Haushalt lebende Kind (deren Vater zahlt Kindunterhalt an die Mutter) auf die Berechnung aus.
Das Stiefkind zählt nicht. Das würde sogar dann nicht zählen, wenn du für es zahlen müsstest, weil es in Bedarfsgemeinschaft mit dir lebt. Das ist staatlicher Betrug, aber "rechtens". Deiner Frau bist du unterhaltspflichtig, wenn sie selber nichts verdient. Das bringt dir maximal eine Tabellenstufe. Du kannst das bei der nächsten Auskunftsanfrage des Jugendamts anbringen, die fordern bekanntlich alle zwei Jahre Auskunft, um damit weitere Erhöhungen durchzutricksen.
(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 3. Sollte sich eine Änderung ergeben wie gehe ich vor um aus den alten Titel welcher sicherlich nicht zeitlich begrenzt ist eine Begrenzung auf das 18. Lebensjahr einzubringen
Wenn du das versuchst, wird es abgelehnt werden. Eine Handhabe hast du jetzt nicht mehr. Du wurdest bereits wie so viele Väter hereingelegt und jetzt ist der Zug abgefahren.
(12-02-2012, 15:00)BruderBOB schrieb: 4. Welcher Titel ist besser für einen Kindsvater (statisch oder dynamisch)?
Statisch. Wie es in der faq steht. In welche Tabellenstufe bist du denn momentan eingeordnet?