03-02-2012, 22:35
(03-02-2012, 22:22)expat schrieb: wenn beispielsweise noch nicht abbezahlte immobilien da sind, können die im rahmen der scheidung oft nicht gehalten werden.Unsere Hütte wurde damals glücklicherweise noch ganz gut verkauft. Während der kritischen Phase konnte ich die "Verbindlichkeiten" mit dem EU/BU verrechnen.
Doch frage ich mich, welche "durchschnittliche" Mutter die Abtragungen für die Hütte zu zahlen hat.
Dann schreibst Du: "und wenn sie beruflich selbst nichts auf die kette bekommt".
Das ist allerdings ein völlig anderes Thema! Ich sag immer ganz böswillig, wer sich ´ne Frisöse als Mutter für seine Kinder aussucht, ist selbst Schuld (wenn er sich später dann im deutschen Familienrechtssumpf wiederfindet)!