04-09-2008, 18:16
Eine ziemlich zynische Antwort hat sie da abgeliefert. In die nächste Instanz gehen, soso. Ein paar Wochen vorher hat der BGH entschieden, auch mit Vollzeitbetreuung hätte man noch Unterhaltsansprüche.
Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall
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