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Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall
#5
Zitat:frau kann nicht arbeiten gehen weil sie das kind betreuen muss.
Stimmt nicht ganz: frau WILL nicht arbeiten gehen, weil sie selbstherrlich entscheidet IHR (nicht das gemeinsame) Kind selbst zu betreuen.
Und sie kann deshalb selbstherrlich entscheiden, weil der Gesetzgeber und/oder die Justiz das für richtig erachten und dies entweder durch das Zusprechen von üppigem Unterhalt begünstigen, bzw. durch das bedingungslose Auszahlen von Sozialhilfe unterstützen.
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RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von MitGlied - 04-09-2008, 16:52
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 04-09-2008, 19:49
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Student - 08-09-2008, 21:41
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 05:32
RE: Neues Unterhaltsrecht - ein Praxisfall - von Exilierter - 09-09-2008, 20:10

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