04-09-2008, 16:52
Zitat:frau kann nicht arbeiten gehen weil sie das kind betreuen muss.Stimmt nicht ganz: frau WILL nicht arbeiten gehen, weil sie selbstherrlich entscheidet IHR (nicht das gemeinsame) Kind selbst zu betreuen.
Und sie kann deshalb selbstherrlich entscheiden, weil der Gesetzgeber und/oder die Justiz das für richtig erachten und dies entweder durch das Zusprechen von üppigem Unterhalt begünstigen, bzw. durch das bedingungslose Auszahlen von Sozialhilfe unterstützen.