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§170
#3
(27-01-2012, 18:21)Skippie schrieb: Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???

Lies mal: Hier

Das Du nicht arbeitssuchend gemeldet bist, wird man versuchen, Dir vorzuwerfen. Dagegen wendest Du ein, dass schon die veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit bieten, dass auf diesem Wege eine Beschäftigung gefunden werden könnte, die vom Arbeitslohn her Dich in die Lage versetzen könnte, Unterhalt zahlen zu können.

Bewerbungen musst Du niemandem vorlegen. Es genügt, wenn Du tränenden Auges beteuerst, alles Dir mögliche getan zu haben, um der lieben Mutter Deines lieben Kindes ein angenehmes Leben zu ermöglichen ...
aber leider, leider... !

Das Du Dicht nicht beworben hättest, ist eine frechdreiste Lüge, die die StAin bitte einmal beweisen mag!

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§170 - von Skippie - 27-01-2012, 18:21
RE: §170 - von Camper1955 - 27-01-2012, 19:58
RE: §170 - von Ibykus - 27-01-2012, 20:46
RE: §170 - von Ibykus - 27-01-2012, 20:08
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