25-01-2012, 13:21
(25-01-2012, 12:49)Exilierter schrieb: Ich sehe es prinzipiell wie "Mitglied" jedoch gebe ich dabei eins zu bedenken: Als Freelancer unter seinem eigenen Namen unterhaltsrelevante Umsätze zu fahren, ist der pefekte Beweis nach §170 Stgb, wenn es denn heraus kommt.
Das ist mir schon bewußt und als eine Art Lösegeld an den StA würde zumindest während dieser Beschäftigung (+-1 Monat) Mindest-KU zahlen. Für die Abrechnung über Tarnfirmen fehlt mir noch die Infrastruktur. Ich suche nach einem passenden Gründungsort, in der EU.