20-01-2012, 11:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2012, 11:37 von Camper1955.)
(20-01-2012, 11:22)Skipper schrieb: von den Experten hier.
Gegeben:
Vater, ein Kind bei Ex untergebracht, KU-Titel,
lebt mit neuer Frau zusammen, beide verdienen.
Sie nun schwanger, er Alleinverdiener, Wechsel der Stkl.,
alles hängt nun an seinem Gehalt.
Wie wird nach Unterhaltsrecht, DT gerechnet?
Kinder stehen im ersten Rang. daher Abzug des Kindesunterhaltes für beide Kinder entsprechend seines bereinigten Nettoeinkommens.
Bleibt dann noch was übrig, dann ist es für seine Frau gedacht.
Notfalls halt (ergänzend) ALG II beantragen.
Der notwendige Selbstbehalt erhöht sich ja auch durch die erhöhten Wohnkosten. Kommt Kiddi Nummer 1 zum Umgang, geht es noch höher.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.