19-01-2012, 22:56
(19-01-2012, 21:32)blue schrieb:(19-01-2012, 20:59)Camper1955 schrieb: Nicht Arbeitgeber blue, Auftraggeber. Also noch schlimmer, weil Kunde.Das "noch schlimmer" kann ich z.Zt. nicht erkennen. Auch ein Arbeitgeber ist ohne Gerichtsbeschluss nicht wegen angeblichem BU zur Informationspflicht aufzufordern.
Na ein Kunde kann auf Dauer verloren gehen, wenn er so etwas zu befürchten hat.
Ich gehe mit Dir natürlich vollkommen konform, dass so etwas gesetzlich schon gar nicht erlaubt ist und dass aufgeklärt werden müsste, wie es zu der Durchsuchung gekommen ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.