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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#10
@Ophelio

Es war ein Wunschkind von beiden Seiten,so wie ich Dich verstanden habe.

Dazu habe ich nun zwei Fragen.

1.) Erfolgte die Trennung gleich nach Feststellung der Schwangerschaft?

2.) Bist Du Dir zu 100 % sicher, dass Du der Vater bist?

Versteh mich nicht falsch. Ich möchte der Kindesmutter keinesfalls unterstellen, dass sie Dir ein Kuckuckskind untergejubelt hat.

Aber so wie Du die Kindesmutter besschreibst, könnte es auch sein, dass sie während Eurer Beziehung bereits mit anderen Männern verkehrt ist.

Wenn Du Dir zu 100 % sicher bist, dann lass das mit dem Vaterschaftstest.

Dann soll sich Dein Anwalt darum kümmern, dass der KU und (gegebenenfalls) der BU korrekt berechnet wird. Mach nicht noch eine neue Baustelle auf, die Dich psychisch nur runter zieht.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Camper1955 - 19-01-2012, 16:36

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