15-01-2012, 11:47
So, hier mal der aktuelle Stand der Dinge bezüglich der Umgangsverweigerung:
Dieses Wochenende wäre reguläres Umgangswochenende des Vaters gewesen.
Das wurde, wie schon von der Kindesmutter angekündigt, verweigert.
Ohne wirkliche Angabe von verständlichen Gründen.
Weitere Umgangskontakte der Kinder mit dem Vater wurden ebenfalls in Frage gestellt.(das würde sie sich noch überlegen und später entscheiden)
Der Vater ist also ohne die Kinder wieder nach Hause gekommen.
Das Gespräch zwischen Kindesmütter und Vater fand bei einer Familienberatungsstelle (am Wohnort der Kinder) im Beisein von 2 Psychologen statt (Gespräche dort ca alle 14 Tage)
Diese versuchten auch dort ein Gespräch zwischen Vater und Sohn wegen der Ohrfeige zu ermöglichen. Dieses Gespräch wurde von der Kindesmutter ohne Grund verwehrt.
Ebenso das anstehende Umgangswochenende.
Was würdet ihr ihm raten, wie er jetzt am sinnvollsten Vorgehen sollte?
Er plant einen Brief an das zuständige Jugendamt in dem er mitteilen möchte das der Umgang von der Kindesmutter verwehrt wurde und er will auch einen Bericht schreiben über das Jahr 2011 hinsichtlich der Umgangskontakte mit den Kindern.(da hat nämlich auch schon so einiges nicht geklappt)
Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?
Ein schönes Wochenende für alle.
SweetBee
Dieses Wochenende wäre reguläres Umgangswochenende des Vaters gewesen.
Das wurde, wie schon von der Kindesmutter angekündigt, verweigert.
Ohne wirkliche Angabe von verständlichen Gründen.
Weitere Umgangskontakte der Kinder mit dem Vater wurden ebenfalls in Frage gestellt.(das würde sie sich noch überlegen und später entscheiden)
Der Vater ist also ohne die Kinder wieder nach Hause gekommen.
Das Gespräch zwischen Kindesmütter und Vater fand bei einer Familienberatungsstelle (am Wohnort der Kinder) im Beisein von 2 Psychologen statt (Gespräche dort ca alle 14 Tage)
Diese versuchten auch dort ein Gespräch zwischen Vater und Sohn wegen der Ohrfeige zu ermöglichen. Dieses Gespräch wurde von der Kindesmutter ohne Grund verwehrt.
Ebenso das anstehende Umgangswochenende.
Was würdet ihr ihm raten, wie er jetzt am sinnvollsten Vorgehen sollte?
Er plant einen Brief an das zuständige Jugendamt in dem er mitteilen möchte das der Umgang von der Kindesmutter verwehrt wurde und er will auch einen Bericht schreiben über das Jahr 2011 hinsichtlich der Umgangskontakte mit den Kindern.(da hat nämlich auch schon so einiges nicht geklappt)
Oder sollte er gleich vor Gericht eine Umgangsregelung einklagen?
Ein schönes Wochenende für alle.
SweetBee