14-01-2012, 01:39
(13-01-2012, 21:30)wackelpudding schrieb: Hallo???? Hier geht´s um die Gefahr der Beschneidung eines Mädchens - ein absolutes Horrorthema. Da ist ganz egal, wer da was anstößt.Das ist eben NICHT egal, von wem das angestoßen wird!
In einem solchen Fall sind keine Anstöße, sondern Entscheidungen erforderlich. Und die werden durch einen vorherigen Gang zum JA nur verzögert.
Frühestens drei Wochen, nachdem das JA angerufen wurde, wird es eine Stellungsnahme, ggf bei Gericht, abgeben: ... können wir nach Rücksprache mit der Mutter die Befürchtungen des Vaters nicht bestätigen.....
Und dann?
Es gibt bei einer solchen Fallkonstellation keine vernünftige Begründung, warum nicht mit einem sofortigen Antrag -notfalls im vorläufigen Rechtschutzverfahren- das zuständige Familiengericht direkt angerufen werden sollte.
Was willst Du denn erreichen?
Einen Smaltalk mit 'ner JA-Tusse
oder
einen gerichtlichen Ausreisebeschluss?
Und damit
Wackelpudding schrieb:... Deine Generalisierung zu suboptimalem Handlungsrahmen führtwird der Unsinn auch nicht überzeugender!
*kopfschüttel*