11-01-2012, 15:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-01-2012, 15:24 von Camper1955.)
(11-01-2012, 14:12)Schuster schrieb: bleibt dann natürlich nur die frage, ob der unterhaltsempfänger durchdrückt, dass der unterhaltspflichtige einen zweitjob annimmt.
Normalerweise versuchen das nur noch sehr wenig Gerichte. Sofern Du in Deinem erlenten Beruf in Vollzeit arbeitest.
Da genügt schon das Attest eines Hausarztes, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 40 Std in der Woche arbeiten kannst.
Wenn das Gericht zweifelt, dann soll der Anwalt bei Prozesskostenhilfeverweigerung durch das OLG das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das kannst Du auch ohne Anwalt machen. Ich denke, dass es hier einige gibt, die Dir Formulierungshilfe geben können. Es muss halt nur innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Prozesskostenhilfeablehnung Dir zugegangen ist, erfolgen.
Kommt es dann zu einer Hauptverhandlung, dann soll er im Lauf der Hauptverhandlung ein Gutachten darüber einfordern.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.