10-01-2012, 13:12
(10-01-2012, 09:46)Austriake schrieb: Nachtrag: hab vergessen: Exe hat ja nach der Scheidung noch die Hälfte unserer bisher gemeinsamen Immobilie, die laut Wertgutachten einen Ertrag von 12.000 bis 14.000 Euro pro Jahr einbringt. Die Hälfte davon muss sich Exe wohl zum Unterhalt anrechnen lassen- insofern wird ja der Fall, dass sie auf Grundsicherung angewiesen ist, nicht so schnell eintreten- jedenfalls nicht mehr vor dem Scheidungstermin.
Bitte Unterhalt und GRUSI nicht verwechseln. Beim der Grusi muss sie erst einmal von ihrem Einkommen leben und nicht von der Hälfte.
Wenn sie Vermögen hat, ist ja kein Problem. Frag sie, wie sie die Schuld begleichen will. Falls nichts kommt, in die Immobilie gehen (oder ankündigen). Dann fließt meistens schnell Geld.
Die Verrechnung der Ansprüche kann auch gleich in den Verfahren vereinbart werden. Beides getrennt zu lassen halte ich aber für den besseren Weg (s. Beitrag von @p)