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Richterin Muck Familiengericht Dresden
#25
(09-01-2012, 22:51)SweetBee schrieb: Ich habe bisher in keinem der Schreiben die der Kindesvater erhalten hat was von Betreuungsunterhalt gelesen.
Ok, dann will sie unbedingt einen KU-Titel haben. Den bekommt sie, weil es ihr zusteht. Wink

(09-01-2012, 22:51)SweetBee schrieb: Außerdem gibt es BU doch nur bis zum 3. Lebensjahr , und die Kinder sind 4 und 9.
Die 3-Jahresgrenze sagt nur wenig aus. Sie könnte BU auch nach den 3 Jahren bekommen. Eheliche und nicht-eheliche Mütter sind seit einigen Jahren in dieser Hinsicht gleichgestellt.
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RE: Richterin Muck Familiengericht Dresden - von blue - 07-01-2012, 18:41
RE: Richterin Muck Familiengericht Dresden - von Ibykus - 07-01-2012, 19:08
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