10-01-2012, 09:39
(09-01-2012, 22:51)SweetBee schrieb: Ich habe bisher in keinem der Schreiben die der Kindesvater erhalten hat was von Betreuungsunterhalt gelesen.Ok, dann will sie unbedingt einen KU-Titel haben. Den bekommt sie, weil es ihr zusteht.
(09-01-2012, 22:51)SweetBee schrieb: Außerdem gibt es BU doch nur bis zum 3. Lebensjahr , und die Kinder sind 4 und 9.Die 3-Jahresgrenze sagt nur wenig aus. Sie könnte BU auch nach den 3 Jahren bekommen. Eheliche und nicht-eheliche Mütter sind seit einigen Jahren in dieser Hinsicht gleichgestellt.