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Aufrechnung von Ansprüchen
#9
(10-01-2012, 09:13)Austriake schrieb: Vielen Dank erst mal-

es wäre also angebracht, bereits im Urteil zu Scheidung (und angehängt) zu Trennungsunterhalt die Forderungen gegeneinander aufzurechnen, in einer Art Vergleich...

Austriake
wenn das Aufrechnungsverbot greifen sollte, dann hilft ein Vergleich auch nicht. Nur dann, wenn sie Dich bescheisst oder beschissen hat (indem sie z.Bsp. eigenständiges Einkommen unterschlägt) könntest Du gegen ihren Unterhaltsanspruch aufrechnen (auch dann, wenn ihr sozialrechtliches Minimum gefährdet wäre. Allerdings muss sie weiterhin leben können ...).
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Aufrechnung von Ansprüchen - von Austriake - 09-01-2012, 21:21
RE: Aufrechnung von Ansprüchen - von beppo - 09-01-2012, 21:41
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