10-01-2012, 01:20
Austriake schrieb:Beispiel:
die Exe beansprucht nachehelichen Unterhalt in Höhe von 400.- € monatlich für einen Zeitraum von drei Jahren.
Der Unterhaltspflichtige hat einen Ausgleichsanspruch aus Zugewinn / Hausratsteilung in Höhe von 12.000.- € gegen seine Exe.
In diesem Fall besteht dem Grunde nach eine Aufrechnungslage, § 387 BGB
Ich wüsste nicht, warum die nicht durchsetzbar sein sollte.
(Anders, wenn die Hauptforderung (Unterhaltsschuld) seinen Kindern ggü besteht. Dann kann er natürlich nicht mit seiner Gegenforderung (seinen Ansprüchen gg die KM aus Zugewinnausgleich) aufrechnen!