Hallo miteinander,
nehmen wir mal an, im Rahmen einer Ehescheidung ergibt sich die Situation, dass der Unterhaltspflichtige Ansprüche gegenüber dem / der Unterhaltsberechtigten hat. Beispiel: die Exe beansprucht nachehelichen Unterhalt in Höhe von 400.- € monatlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Unterhaltspflichtige hat einen Ausgleichsanspruch aus Zugewinn / Hausratsteilung in Höhe von 12.000.- € gegen seine Exe.
Wie wird das nun in der Praxis gehandhabt? Zahlt der Unterhaltspflichtige jetzt für 30 Monate keinen Unterhalt ( 30 Monate x 400.- € = 12.000.- €) oder muss er zunächst Unterhalt zahlen und seine Exe pfänden, sprich sein eigenes Geld von ihrem Konto wiederholen?
Hat hier jemand Erfahrung, wie das in der Praxis funktioniert?
Austriake
nehmen wir mal an, im Rahmen einer Ehescheidung ergibt sich die Situation, dass der Unterhaltspflichtige Ansprüche gegenüber dem / der Unterhaltsberechtigten hat. Beispiel: die Exe beansprucht nachehelichen Unterhalt in Höhe von 400.- € monatlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Der Unterhaltspflichtige hat einen Ausgleichsanspruch aus Zugewinn / Hausratsteilung in Höhe von 12.000.- € gegen seine Exe.
Wie wird das nun in der Praxis gehandhabt? Zahlt der Unterhaltspflichtige jetzt für 30 Monate keinen Unterhalt ( 30 Monate x 400.- € = 12.000.- €) oder muss er zunächst Unterhalt zahlen und seine Exe pfänden, sprich sein eigenes Geld von ihrem Konto wiederholen?
Hat hier jemand Erfahrung, wie das in der Praxis funktioniert?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1