26-12-2011, 10:59
gemäß Deinem Motto "Geld kann man immer verdienen", würde ich folgendes machen:
einfach den vergangenen Kindesunterhalt plus Zinsen nachzahlen und monatlich ein Minimum an Unterhalt zahlen, eben gerade soviel, dass es nicht strafrechtlich relevant wird.
Ich würde vor Gericht erscheinen, mir Asche auf's Haupt streuen und den maximal Reumütigen geben.
Für die Zukunft dann besser planen.
Wenn Du im Ausland wenig verdienst, dann kannst Du den KU herabsetzen lassen (über eine Abänderungsklage)
Man(n) kann dann immer noch den Harten spielen und maximal Sand ins Getriebe streuen, aber für so einen Scheiss in den Knast gehen - nein danke! Auch nicht auf Bewährung - Bewährung heisst nämlich, dass Du beim nächsten Verstoss direkt in den Knast wanderst..
einfach den vergangenen Kindesunterhalt plus Zinsen nachzahlen und monatlich ein Minimum an Unterhalt zahlen, eben gerade soviel, dass es nicht strafrechtlich relevant wird.
Ich würde vor Gericht erscheinen, mir Asche auf's Haupt streuen und den maximal Reumütigen geben.
Für die Zukunft dann besser planen.
Wenn Du im Ausland wenig verdienst, dann kannst Du den KU herabsetzen lassen (über eine Abänderungsklage)
Man(n) kann dann immer noch den Harten spielen und maximal Sand ins Getriebe streuen, aber für so einen Scheiss in den Knast gehen - nein danke! Auch nicht auf Bewährung - Bewährung heisst nämlich, dass Du beim nächsten Verstoss direkt in den Knast wanderst..