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Warum basiert der KU auf dem doppelten Kinderfreibetrag?
#5
Das klingt zwar plausibel, ist es aber trotzdem nicht.

Schließlich heißt das Ding "sächliches Existenzminimum" und nicht etwa "halbes sächliches Existenzminimum"

Richtig wäre es, wenn sich der Mindestunterhalt am tatsächlichen Existenzminimum ausrichten würde und dieses dann auch als Steuerfreibetrag auf die Unterhalt zahlenden Eltern aufzuteilen.
Aber richtig wollen sie das ja nicht machen, sondern wollen das ganze noch mit ihren fragwürdigen Ideologien überfrachten.
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RE: Warum basiert der KU auf dem doppelten Kinderfreibetrag? - von beppo - 25-12-2011, 11:06

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