Residenzmodell kenne ich so, daß das Kind bei einem Elternteil verbleibt und dort seinen 'Lebensmittelpunkt', seinen Hauptwohnsitz hat/behält.
Beim Doppelresidenzmodell, Wechsel-, Paritäts- oder Pendelmodell hat das Kind bei beiden Elternteilen gleichberechtigte Wohnsitze, sollen die Betreuungszeiten möglichst gleich sein. Die 'Granularität' ist dabei frei wählbar. Wechsel stündlich
, täglich, wöchentlich, monatlich usw....
Rechtlich kollidiert die Doppelresidenz mW mit dem Meldegesetz und mit der Kindergeldauszahlung; keine zwei Hauptwohnsitze, keine geteilten KG-Auszahlungen.
Ein prima Feld für Querulanten und Klage-Fetischisten.
Beim Doppelresidenzmodell, Wechsel-, Paritäts- oder Pendelmodell hat das Kind bei beiden Elternteilen gleichberechtigte Wohnsitze, sollen die Betreuungszeiten möglichst gleich sein. Die 'Granularität' ist dabei frei wählbar. Wechsel stündlich

Rechtlich kollidiert die Doppelresidenz mW mit dem Meldegesetz und mit der Kindergeldauszahlung; keine zwei Hauptwohnsitze, keine geteilten KG-Auszahlungen.
Ein prima Feld für Querulanten und Klage-Fetischisten.
