19-12-2011, 15:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2011, 15:50 von Camper1955.)
@beppo
Auch das ist mir klar. Aber wenn man den Gerichten nicht klar macht, was man möchte und welche Kosten dadurch entstehen, dann ist ein Gericht auch nicht gezwungen, so etwas zu würdigen.
Ob positiv oder neagtiv zu würdigen, bleibt vorerst mal dahingestellt.
Dafür gibt es dann den Instanzenweg, bis rauf zum Bundesverfassungsgericht, falls notwendig.
Das ist bei allen Gerichten und auch bei Deiner Steuererklärung so. Wenn Du nicht angibst, was zu würdigen ist, dann kann es auch niemand würdigen.
Gibst Du es an, dann kann es den Instanzenweg gehen, notfalls bis rauf zum Bundesverfassungsgericht.
Du musst es eben schon bei der ersten Instanz angeben.
lg
Camper
Auch das ist mir klar. Aber wenn man den Gerichten nicht klar macht, was man möchte und welche Kosten dadurch entstehen, dann ist ein Gericht auch nicht gezwungen, so etwas zu würdigen.
Ob positiv oder neagtiv zu würdigen, bleibt vorerst mal dahingestellt.
Dafür gibt es dann den Instanzenweg, bis rauf zum Bundesverfassungsgericht, falls notwendig.
Das ist bei allen Gerichten und auch bei Deiner Steuererklärung so. Wenn Du nicht angibst, was zu würdigen ist, dann kann es auch niemand würdigen.
Gibst Du es an, dann kann es den Instanzenweg gehen, notfalls bis rauf zum Bundesverfassungsgericht.
Du musst es eben schon bei der ersten Instanz angeben.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.