18-12-2011, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2011, 10:37 von Camper1955.)
(18-12-2011, 10:26)blue schrieb: Seit dem stehen eheliche und nicht-eheliche Mütter auch auf einer Stufe und er könnte bis zum Selbstbehalt von 1050 Euro alles abgeben müssen.
Vollkommen richtig.
Von seinem bereinigten Einkommen. Das er im Falle der Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter bis auf jene 1050 € runter ausschöpfen darf.
Kein Mensch verlangt, dass er mit ÖPNV fährt, solange er den Mindestunterhalt für das Kind bedient.
Nur wenn der Mindesunterhalt für das Kind gefährdet ist, dann schaut man, was man machen kann.
Kein Mensch verlangt auch eine kleinere Wohnung, solange der Mindestunterhalt für das Kind nicht gefährdet ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.