18-12-2011, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2011, 10:31 von Camper1955.)
(18-12-2011, 08:42)Eifelaner schrieb: Hallo,
ich sehe die Sachlage nicht so günstig wie @Camper und @gleichgesinnter, habe daher noch einige Anmerkungen.
Wenn @theddofer also höhere Wohnkosten hat, müsste er nachweisen, dass er keine günstigere Wohnung nehmen kann.
Gruß!
Er muss gar nichts nachweisen, weil es sich nicht um einen Mangelfall handelt. Mangelfall gilt nur für Rang 1, den er bedient.
Die KM ist aber in Rang 2. Daher braucht er die höheren Wohnkosten nur angeben und nicht nachweisen, dass er keine billigere Wohnung anmieten kann.
Das ist schon so, seitdem KM und Kind nicht mehr im gleichen Rang stehen. Und das war am 1. Januar 2008
Ansonsten hätte er ja wieder Anspruch auf Wohngeld und würde über diesen Weg die Sozialträger belasten.
Noch etwas. Die UHL, egal von welchem OLG sie sind, haben keine Gesetzeskraft. Es steht auch über allen UHL Deshalb wird in einigen Passagen ja explizid auf Gesetze verwiesen.
Lasst Euch doch nicht immer von den UHL verrückt machen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.