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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#1
2012 wird das neue Mediationsgesetz eingeführt. Laut Entwurf wird dem §155 FamFG (Vorrang- und Beschleunigungsgebot), der folgende vierte Absatz beigefügt.

"Hat das Gericht ein Verfahren nach Absatz 1 zur Durchführung einer gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung ausgesetzt, nimmt es das Verfahren in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen".

Damit wird meiner Meinung nach der §155 ad absurdum geführt. Abgesehen von der üblichen Geldmaschinerie, die weiter gefüttert wird.

"Meine" damalige GegenRAttin nannte sich auch Mediatorin. Und ich versichere euch, sie war (und ist mit Sicherheit immer noch) die schlimmste Benzin ins Feuer gießende Fledermäusin, die sich ein Vater nur vorstellen kann.

Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum Mediationsgesetz vom 1.12.2011:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/080/1708058.pdf
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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von blue - 13-12-2011, 11:57

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