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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#14
Ich kenne mich mit der Rechtslage bei Behinderten nicht so aus aber solange seine Bedürftigkeit nicht lückenlos belegt ist, gibt es nichts.
Und wenn der Landschaftsverband für ihn zahlt, ist er nicht bedürftig.

Ich würde der SackRAtte schreiben, dass eine Bedürftigkeit deines Sohnes nicht erkennbar ist.
Mehr nicht, denn du willst ihm ja keine Hilfestellung geben, die Lücken zu schließen.
Einen eigenen RA würde ich auch frühestens dazu holen, wenn eine Klage vom Gericht kommt.
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von beppo - 10-12-2011, 19:24

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