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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#11
Hallo,

mit Ferienaufenthalten meinen die die Aufenthalte zuhause bei der
Mutter, wenn er nicht in diesem Internat ist.

Warum sind in den 670€ nur Unterkunft und Heizung abgezogen ?
Was ist denn mit Verpflegung ?
Die bekommt er doch auch im Internat !

Ach man, ist das alles blöd.
Ich weiß nicht, was ich machen soll und ob dem Jungen
überhaupt noch etwas zusteht.

Der Landschaftsverband meint ja, das wäre schon schade, weil sie es ihm sowieso wegnehmen müssen.
Aber die Mutter meint halt, wir sollen das zahlen, was wir müssen.
Sie will uns einen reinwürgen.
Ihr ist egal, ob es der Junge bekommt oder der LWL.
Hauptsache ich zahle.

Gruß runner

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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von runner - 10-12-2011, 18:10

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