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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#8
Hallo,

heute kam wieder Post vom Anwalt.
Jetzt haben sie 670,00 € für einen auswärts wohnenden Sohn zugrundegelegt, wobei bereits 280,00 für Unterkunft und Heizung enthalten sind.
Abzgl. KG verbleibt ein Rest von 206,00 €, den sie jetzt für Kleidung und Wohnkosten bei Ferienaufenthalten noch einfordern.

Ich habe dann beim Landschaftsverband angerufen und die sagten mir,
dass das Geld, wenn ich zahle, an die gehen muss.
Der Sohn hat gar nichts davon.
Er hätte es nicht bei uns einfordern müssen. Die hätten sich nicht gemeldet.
Er hat durch Bafög und Sozialhilfe alles, was er braucht.
Unterkunft und Essen wird gestellt.

Was soll ich jetzt machen ?
Muß ich die 206 € zahlen ?
Soll ich mir einen Anwalt nehmen und hat das Erfolg auf keine oder
geringere Zahlungsforderung ?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Euren Rat dazu bekommen könnte.
Was würdet Ihr denn machen ?

Gruß
Runner
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von runner - 09-12-2011, 15:12

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