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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#31
@Beppo

Bei vier Kindern bräuchtest Du 1951 € bereinigtes Netto, um 1 € BU/TU/EU-pflichtig zu sein, sofern alle 4 Kinder unter 6 sind.

Sind die Kinder alle 4 schon zwischen 12 und 17 Jahre alt, müsste Dein bereinigtes Nettoeinkommen 2387 € betragen, um 1 € BU/TU/EU-pflichtig zu sein.

Ist Dein bereinigtes Nettoeinkommen wirklich so hoch, dass Du diesen Betrag nicht ohne Tricks unterschreiten kannst?

Bei 4 Kindern geht man ja auch noch von deutlich höheren Wohnkosten aus.

Was läuft da schief in Deiner Berechnung?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von Camper1955 - 06-12-2011, 14:52

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