06-12-2011, 09:42
Dann verstehe ich nicht, was du nicht verstehst.
1.050,- + 92,- ist nun mal mehr als 1.050,-
Und auch im Mangelfall ist 950,- +92,- mehr als 950,-, bzw. 770,- + 92,- mehr als 770,-.
Kindergeld wird eben einfach zum Unterhaltspflichtigen Einkommen erklärt.
Aber nur beim Vater, nicht bei der Mutter und das BVerfG findet das total super.
Und dieser Schmierlappen von der Lippischen auch.
1.050,- + 92,- ist nun mal mehr als 1.050,-
Und auch im Mangelfall ist 950,- +92,- mehr als 950,-, bzw. 770,- + 92,- mehr als 770,-.
Kindergeld wird eben einfach zum Unterhaltspflichtigen Einkommen erklärt.
Aber nur beim Vater, nicht bei der Mutter und das BVerfG findet das total super.
Und dieser Schmierlappen von der Lippischen auch.