Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#28
Dann verstehe ich nicht, was du nicht verstehst.

1.050,- + 92,- ist nun mal mehr als 1.050,-

Und auch im Mangelfall ist 950,- +92,- mehr als 950,-, bzw. 770,- + 92,- mehr als 770,-.

Kindergeld wird eben einfach zum Unterhaltspflichtigen Einkommen erklärt.
Aber nur beim Vater, nicht bei der Mutter und das BVerfG findet das total super.
Und dieser Schmierlappen von der Lippischen auch.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von beppo - 06-12-2011, 09:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen borni 6 8.600 18-04-2011, 13:54
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste