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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#26
Früher konntest du das halbe Kindergeld, welches du beim KU einsparen durftest behalten. Genau wie die Mutter ihre Hälfte.
Nur dass der Vater von seiner Hälfte auch noch den Umgang alleine zu bestreiten hatte, die Mutter aber nicht.

Heute muss der Vater seine KG-Hälfte zusätzlich bei der Mutter abgeben, wenn er EU zu zahlen hat, oder Mangelfall ist.

Den Umgang muss er natürlich trotzdem weiterhin alleine von dem KG bezahlen, was er gar nicht mehr bekommt.

Auf Deutsch: Mutter bekommt das ganze KG, Vater zahlt den Umgang alleine, mit der Begründung, dafür bekäme er ja das KG!

Hinzu kommt, dass wenn jemand Kinder von verschiedenen Müttern hat aber nur eine Mutter EU erhält, bekommt sie auch die 2. Hälfte des KG der Kinder von der anderen Mutter.
Mit dem tollen Argument des BVerfG, dass Mütter, anders als Väter, das KG ja für die Kinder ausgeben würden.
Aber die Mutter möchte ich sehen, die das entwendete KG für die Kinder der anderen Mutter ausgibt.
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von beppo - 05-12-2011, 22:46

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