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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#25
Nun bin ich juristisch ja absoluter Laie.

Aber ist es nicht so, dass man sowieso schon einen höheren Selbstbehalt gegenüber der betreuenden Person (egal welches Geschlecht) hat?

Soviel ich weiß, liegt der Selbstbehalt gegenüber Kindern bei 950 €, gegenüber der betreuenden Person bei 1050 €

Mal ein Beispiel

Bereinigtes Netto 1250 €. Nach Abzug vom Zahlbetrag für KU bleibt sowieso nix mehr für die betreuende Person über. 1250 € - 225 € (Zahlbetrag für Kind unter 6 Jahren) = 1025 €

Warum also so ein Tam Tam?

Nicht sauer sein. Ich will es einfach verstehen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von Camper1955 - 05-12-2011, 22:38

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