05-12-2011, 14:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2011, 14:18 von Leutnant Dino.)
@'c'
Du kannst jedes beliebige Konto angeben. Das ist dem Zahler wurscht, denn er muss nur den Geldabgang gegenüber dem Finanzamt nachweisen, um die Kosten in der Betriebsabrechnung geltend zu machen. Entscheidend ist der Vertragspartner - und das bist Du. Egal ob als Angestellter oder als Nebeneinkünfte ... das ist eben steuerpflichtig. Es kommt also, wie Ray es schrieb, auf dem Tisch eines Finanzbeamten. Das wird also auffliegen. Wenn nicht gleich, dann später - aber das ist sicher.
Du kannst jedes beliebige Konto angeben. Das ist dem Zahler wurscht, denn er muss nur den Geldabgang gegenüber dem Finanzamt nachweisen, um die Kosten in der Betriebsabrechnung geltend zu machen. Entscheidend ist der Vertragspartner - und das bist Du. Egal ob als Angestellter oder als Nebeneinkünfte ... das ist eben steuerpflichtig. Es kommt also, wie Ray es schrieb, auf dem Tisch eines Finanzbeamten. Das wird also auffliegen. Wenn nicht gleich, dann später - aber das ist sicher.