01-12-2011, 17:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2011, 18:10 von AlterSchwede.)
Mehrere Bürger Deutschlands inklusive Polizeibeamten, Ärzte, Unternehmer haben Kinder in Lateinamerika und Südostasien, verweigern aber vehement sowohl die Vaterschaft als auch die Unterhaltszahlung. Jeder hat seine Beweggründe, hier geht es nicht um Vorwurf.
Vaterschaftsanerkennungsanträge aus diesen Ländern werden von der deutschen Seite aus Mangeln an Beweisen meistens vom Anfang an abgelehnt.
Im Gegensatz zu deutschen Familienbehörden, haben die ausländischen Gegenstücke keine bis sehr wenige Mitteln zur Verfügung, daher können die Anträge weder übersetzt werden noch sonst wie verarbeitet, somit sind die Erfolgsaussichten fast bei null.
Anderseits verlangen deutsche Jugendämter 100%ige Zusammenarbeit, liefern aber - im Auftrag der o. g. Bürger - in der Regel keine Amtshilfe. Denn die gierigen Jugendämter sehen diese Bürger zunächst als "Steuerzahler" und erst dann als "möglichen" Väter von ausländischen Kids.
Sollte die Vaterschaft bereits in Südostasien als festgestellt gelten (z. B. wenn der Vater die Vaterschaft vor Ort anerkennen "musste" als er noch dort wohnte), dann beantragt die ausländische Seite Amtshilfe für die Eintreibung von Kinderunterhalt; aber das klappt zu 90% ebenfalls nicht, da die ausländischen Jugendämter (wenn überhaupt ein Jugendamt dort vorhanden ist, denn meistens erledigt ein klammes und müdes Regionalgericht solchen Angelegenheiten) an der deutschen bürokratischen Hürde stolpern und auch dann gibt es bewusst KEINE Hilfe und KEINE Auskunft aus deutscher Seite. Daher ist es mehr als "heuchlerisch" wenn deutsche Jugendämter und Familiengerichte eine totale Kooperation aus der ausländischen Seite verlangen. Man kann nur darüber lachen.
Internationale Verträge und Übereinkommen sind nicht mal die Tinte wert, mit denen sie geschrieben werden.
Daher gilt immer noch der alte Spruch: "Jeder Staat ist sich selbst der Nächste", ich schütze meine Bürger (vor allen wenn sie deutsche Familie haben und brav deutsche Steuer zahlen) und du schützt deine Bürger. Ansonsten Bye Bye.
Vaterschaftsanerkennungsanträge aus diesen Ländern werden von der deutschen Seite aus Mangeln an Beweisen meistens vom Anfang an abgelehnt.
Im Gegensatz zu deutschen Familienbehörden, haben die ausländischen Gegenstücke keine bis sehr wenige Mitteln zur Verfügung, daher können die Anträge weder übersetzt werden noch sonst wie verarbeitet, somit sind die Erfolgsaussichten fast bei null.
Anderseits verlangen deutsche Jugendämter 100%ige Zusammenarbeit, liefern aber - im Auftrag der o. g. Bürger - in der Regel keine Amtshilfe. Denn die gierigen Jugendämter sehen diese Bürger zunächst als "Steuerzahler" und erst dann als "möglichen" Väter von ausländischen Kids.
Sollte die Vaterschaft bereits in Südostasien als festgestellt gelten (z. B. wenn der Vater die Vaterschaft vor Ort anerkennen "musste" als er noch dort wohnte), dann beantragt die ausländische Seite Amtshilfe für die Eintreibung von Kinderunterhalt; aber das klappt zu 90% ebenfalls nicht, da die ausländischen Jugendämter (wenn überhaupt ein Jugendamt dort vorhanden ist, denn meistens erledigt ein klammes und müdes Regionalgericht solchen Angelegenheiten) an der deutschen bürokratischen Hürde stolpern und auch dann gibt es bewusst KEINE Hilfe und KEINE Auskunft aus deutscher Seite. Daher ist es mehr als "heuchlerisch" wenn deutsche Jugendämter und Familiengerichte eine totale Kooperation aus der ausländischen Seite verlangen. Man kann nur darüber lachen.
Internationale Verträge und Übereinkommen sind nicht mal die Tinte wert, mit denen sie geschrieben werden.
Daher gilt immer noch der alte Spruch: "Jeder Staat ist sich selbst der Nächste", ich schütze meine Bürger (vor allen wenn sie deutsche Familie haben und brav deutsche Steuer zahlen) und du schützt deine Bürger. Ansonsten Bye Bye.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++