(30-11-2011, 02:30)Al Bundy schrieb: Mein Beitrag soll einfach nur aufzeigen, dass dies ein ganz normales 'Problem' ist, welches sich aus der Welt schaffen laesst ohne irgendwelche Authorities.Das wäre die eine Variante. Aber die bedeutete eben auch Verantwortung wahrnehmen. Direkt oder notfalls mit Gericht/Amt.
Die Darstellungsweise von Exilierter deutet aber darauf hin, dass er es mir nichts dir nichts völlig normal findet, wenn sich der etwas ältere Vater sich halt "überfordert fühlt".
Bisher hat er doch stets in Fällen, wo jemand sich der "Verantwortung nicht gewachsen fühlt " oder sonstwie mit der "nicht so optimal nach Vaters Gusto funktionierenden Nachkommenschaft" zu tun hatte, den Abgang ins Ausland empfohlen. Zumal dem älteren Herrn ein Strafverfahren nach §171 nicht wirklich viel anhaben würde. Wenn er dann unter einer Palme in Südostpalimbanesien gegraben wird, wird das Verfahren von Amts wegen eingestellt. Vor dem inneren Auge sah ich schon eine neue Website mit dem Inhalt:

Zitat:Passversagung bei Fürsorgepflichtverletzung (§171) ist ein Märchen!
Dass Exilierter jetzt in diesem Fall ganz neue Wege gehen will, hat mich ehrlich etwas überrascht.

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #