(28-11-2011, 15:35)Jakob B. schrieb: Kann man der Kindermutter eine Einmalzahlung vorschlagen und wenn sie diese akzeptiert, dass man dann aus der "Affäre" ist? Sofern sie diese akzeptiert...!?!?!
Bezüglich des bereits aufgelaufenen Unterhalts schuldest du das Geld dem Jugendamt..das kann man nichts mehr ändern.
Wegen des laufenden Unterhalts könnte die KM eventuell die Amtsvormundschaft beenden - wenn sie ganz lieb und wohlhabend ist macht sie das vielleicht auch. Sollte sie allerdings in eine finanzielle Notsituation geraten bist du sofort wieder drinnen im Schlamassel, weil du die erste Adresse bist, wenn das Kind Geld braucht.
Dein Mindestselbstbeahlt laut DT besteht auch weiterhin, notfalls schnellstens klagen.
Solltest du nicht in der Lage sein die Schulden zu tilgen, bleibt nur der Weg in die Privatinsolvenz..da kenne ich mich allerdings nicht mehr so gut aus.
die Höhe des Unterhalts im Titel richtet sich im übrigen nach deiner geschätzten Einkommenssituation im Laufe von 16-27 Jahren..je nach Ausbildung mehr oder auch weniger. Ich habe 105%.
Solltest du den Unterhalt nicht aufbringen können ohne deinen Selbstbehalt zu gefährden (meiner Meinung nach den angemessenen Selbstbehalt, nicht den notwendigen, aber da hat wohl die Rechtssprechung noch ein Wörtchen mitzureden), muß der Unterhalt entsprechend reduziert werden.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...