23-11-2011, 20:42
nein, ich denke schon, daß ich betreuungsunterhalt meine, denn wenn die eltern nicht verheiratet waren (waren nur 3 monate zusammen, und in dieser zeit hat sie sich auch immer noch mit ihrem vorhergehenden ex getroffen), dann muß er unterhalt für sie und 3 jahre betreuungsunterhalt für sie zahlen egal ob sie je richtig zusammen waren oder nicht. und nein anspruch auf betreuungsunterhalt hat nicht das kind sondern die mutter dafür, daß sie nicht arbeiten gehen kann wegen der betreuung des kindes.das kind bekommt ja schon den normalen unterhalt.