21-11-2011, 22:19
Hallo zusammen,
nach langem suchen in Foren bin ich endlich mal auf ein Forum getroffen was objektiv endscheidet und nicht geprägt von verbitterten, alleinerziehenden Müttern ist. Finde auch das den moralischen Aspekt jeder für sich klären muss und nicht über ein Dreizeiler interpretiert werden kann.
Thematik:
Leider konnte ich meine Rechtschutzversicherung (Advocard) nicht dazu bewegen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht zu übernehmen, somit ist das meine letzte Hoffnung bevor ich Riskiere viel Geld in ein Beratungsgespräch zu investieren, wo zum Schluss eh nichts rauskommt.
Das Jugendamt fordert zur Zeit 4100 € von mir als Unterhaltsvorschuss von mir zurück + Rückerstattung an die Kindesmutter 1800 €, weil ich von okt. 2009 - okt. 2011 in der Weiterbildung steckte und unter den besagten 925€ lag.
Werdegang
Bundeswehr, inbegriffen zivil Anerkannte Ausbildung zum Kommunikationselektroniker 2002-2008
2008-2010 Staatlich geprüfter Techniker (Bafög 618 €)
2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ )
Da das Studium in Wales war, sind natürlcih erhebliche Mehrkosten auf mich zu gekommen und somit musste ich einen privaten Kredit aufnehmen. Nun hat man mir den Link zu einem Gerichtsurteil geschickt, welcher nach meiner Ansicht nach auch auf mich zu treffen würde.
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm
Andere meinen wiederrum das dies noch zur Erstausbildung gehört, da der Bildungsweg komplett in eine Fachrichtung geht und somit die Rückzahlungsforderungen nichtig sind.
Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen, oder hat gar vielleicht ähnliches erlebt.
nach langem suchen in Foren bin ich endlich mal auf ein Forum getroffen was objektiv endscheidet und nicht geprägt von verbitterten, alleinerziehenden Müttern ist. Finde auch das den moralischen Aspekt jeder für sich klären muss und nicht über ein Dreizeiler interpretiert werden kann.
Thematik:
Leider konnte ich meine Rechtschutzversicherung (Advocard) nicht dazu bewegen die Kosten für ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Familienrecht zu übernehmen, somit ist das meine letzte Hoffnung bevor ich Riskiere viel Geld in ein Beratungsgespräch zu investieren, wo zum Schluss eh nichts rauskommt.
Das Jugendamt fordert zur Zeit 4100 € von mir als Unterhaltsvorschuss von mir zurück + Rückerstattung an die Kindesmutter 1800 €, weil ich von okt. 2009 - okt. 2011 in der Weiterbildung steckte und unter den besagten 925€ lag.
Werdegang
Bundeswehr, inbegriffen zivil Anerkannte Ausbildung zum Kommunikationselektroniker 2002-2008
2008-2010 Staatlich geprüfter Techniker (Bafög 618 €)
2010-2011 Abschluss zum Bachelor of Electrical and Electronic engineering. (Bafög 830€ )
Da das Studium in Wales war, sind natürlcih erhebliche Mehrkosten auf mich zu gekommen und somit musste ich einen privaten Kredit aufnehmen. Nun hat man mir den Link zu einem Gerichtsurteil geschickt, welcher nach meiner Ansicht nach auch auf mich zu treffen würde.
http://www.michaelbertling.de/recht/fam/unt032103.htm
Andere meinen wiederrum das dies noch zur Erstausbildung gehört, da der Bildungsweg komplett in eine Fachrichtung geht und somit die Rückzahlungsforderungen nichtig sind.
Hoffe einer von euch kann mir weiterhelfen, oder hat gar vielleicht ähnliches erlebt.