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Frage zu einem fiktiven Fall.
#9
'in der Regel' bedeutet, dass sich der Wortlaut dieser Vorschrift auf die Grundsätzlichkeit der Gleichwertigkeit bezieht.

Es gibt ja Ausnahmen, bspw. nach 1603 Abs. 2 S.3 !
Danach kann auch der das Kind betreuende Elternteil teilweise oder ganz barunterhaltspflichtig sein.

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Frage zu einem fiktiven Fall. - von Camper1955 - 20-11-2011, 08:25
RE: Frage zu einem fiktiven Fall. - von beppo - 20-11-2011, 08:38
RE: Frage zu einem fiktiven Fall. - von Ibykus - 20-11-2011, 12:44
RE: Frage zu einem fiktiven Fall. - von beppo - 20-11-2011, 09:20
RE: Frage zu einem fiktiven Fall. - von beppo - 20-11-2011, 10:25
RE: Frage zu einem fiktiven Fall. - von Ibykus - 20-11-2011, 14:05

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