18-11-2011, 16:29
(18-11-2011, 13:46)p schrieb: Kein Protokoll, Verweigerung auf der ganzen Linie. Es gibt auch keinen Anspruch drauf.Das wäre mal interessant in Erfahrung zu bringen. Ich bin mir nämlich da gar nicht so sicher (wir reden von und über SR-Inhaber!), sondern gehe davon aus, dass ein Anspruch besteht.
Wer mein Kind von Amts wegen ohne mein Beisein befragt, der muss mir Rechenschaft darüber ablegen, wie das Gespräch verlaufen ist und warum er zu welchem Ergebnis gekommen ist.
Möglicherweise kann man diesen Anspruch aus dem Bundes- oder Landesinformationsgesetz herleiten.