01-11-2011, 21:16
@ Exilierter
Da muß ich dir wiedersprechen, bei Steuerstrafverfahren und bei Beziehern von Sozialleistungen ist ein Kontoabruf möglich und dem wird auch nachgekommen.
Da der Threatersteller zum Ziel hat H4 zu beziehen, ist diese Tatsache auch relevant für ihn. Sollte er auf H4 verzichten, besteht
keine Rechtsgrundlage für einen Kontenabruf.
Da muß ich dir wiedersprechen, bei Steuerstrafverfahren und bei Beziehern von Sozialleistungen ist ein Kontoabruf möglich und dem wird auch nachgekommen.
Da der Threatersteller zum Ziel hat H4 zu beziehen, ist diese Tatsache auch relevant für ihn. Sollte er auf H4 verzichten, besteht
keine Rechtsgrundlage für einen Kontenabruf.