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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#4
Hallo,

also -

erstmal ist es der Anwalt meiner EX, die Hartz4 bezieht und deshalb
nichts bezahlen muss.

Soll ich der Anwältin erstmal schreiben, dass sie mir Unterlagen des
Sohnes über z.b. Kostenübernahme des Landschaftsverbands und Bafög
etc. zur Verfügung stellen soll ?

Die Unterbringung des Kindes in diesem Internat ist aufgrund seiner
Behinderung für nötig befunden worden und bisher ist von den Behörden
niemand wegen einer Kostenübernahme an mich herangetreten.

Wie soll ich weiter vorgehen ?

Gruß
runner
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von runner - 30-10-2011, 13:33

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