30-10-2011, 12:26
Nicht Sonderausgaben, sondern Mehrbedarf. Der ist entsprechend der Einkommensverhältnisse auf beide Eltern aufzuteilen.
Aber hier ist ja noch nicht mal klar, ob das Kind überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Wenn sein Lebensbedarf anderweitig bereits gedeckt ist, dann ist es das nicht.
Aber hier ist ja noch nicht mal klar, ob das Kind überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Wenn sein Lebensbedarf anderweitig bereits gedeckt ist, dann ist es das nicht.