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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#2
Netter Versuch von dem Anwalt. Der Anwalt hat das soweit zumindest in der Höhe richtig ausgerechnet, allerdings hat er vergessen zu erwähnen, das in dem Fall beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Ist der Anwalt von deiner exe ?

"Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d.h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Das volljährige Kind muss also jetzt selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche sorgen. Mag die Mutter das Unterhaltsgeld noch so dringend für den gemeinsamen Haushalt benötigen- ihr Konto bleibt leer, wenn Kind und Vater eine andere Zahlungsweise vereinbaren, z.B. auf das Konto des Kindes."

Sollte dein Kind den Anwalt beauftragt haben, würde ich versuchen mit ihm zu reden, die sachlage erklären und schauen ob man eine Lösung findet. Andernsfalls denke ich bleibt Dir nur der Weg zum Anwalt.
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von mari.mand - 30-10-2011, 11:50

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